Gemeinsam für neue Perspektiven

In unserer Praxisgemeinschaft im Zürcher Seefeld arbeiten erfahrene und selbständige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach evidenzbasierten psychologischen Methoden.

Unterstützung für alle Altersgruppen

Hier finden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit vielfältigen psychologischen Anliegen einen geschützten Raum, in dem sie sich öffnen und authentisch zeigen können. Unser Ziel ist es, jedem Klienten und jeder Klientin eine professionelle, auf Vertrauen basierende Unterstützung zu bieten, die den Weg zu persönlichem Wachstum und Wohlbefinden ebnet.

Authentizität


Authentizität bedeutet, im Einklang mit der eigenen Identität und den persönlichen Werten zu handeln, ohne sich zu verstellen. Dadurch fördern wir Vertrauen, Offenheit und eine starke Verbindung zum Gegenüber.

Professionalität


Professionalität  bezeichnet eine Haltung sowie Verhaltensweisen, die von Fachkompetenz, Zuverlässigkeit, Respekt und Integrität geprägt sind. Somit wahren wir höchste ethische und fachliche Standards.

Individualität


Individualität bedeutet, die Einzigartigkeit, die Erfahrungen sowie die Bedürfnisse und Perspektiven einer Person zu erkennen und zu würdigen. Infolgedessen bieten wir eine persönlich abgestimmte Unterstützung an. 

Unser Angebot

In der Praxisgemeinschaft bieten wir Ihnen individuelle Unterstützung durch Einzeltherapie, Coaching und Paartherapie an.

In der Einzeltherapie arbeiten wir gemeinsam daran, psychische Belastungen zu bewältigen und Ihre persönlichen Ressourcen zu stärken. Mit wissenschaftlich fundierten Methoden helfen wir Ihnen, Symptome zu verstehen und positive Veränderungen in Ihrem Leben einzuleiten.

Im Coaching liegt der Fokus auf Ihrer persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung. Durch lösungsorientierte Ansätze unterstützen wir Sie dabei, Ziele zu definieren und effektive Strategien zur deren Umsetzung zu entwickeln.

In der Paartherapie fördern wir eine offene Kommunikation und einen konstruktiven Umgang mit Konflikten innerhalb Ihrer Beziehung. Gemeinsam arbeiten wir mittels evidenzbasierten Methoden daran, Lösungen zu finden, die für beide Seiten tragfähig sind und das Verständnis füreinander stärken.

Häufig gestellte Fragen

  • Sie erhalten bei Bedarf beim/bei der Ärzt:in Ihres Vertrauens eine ärztliche Anordnung für psychologische Psychotherapie. Die erste Anordnung gilt für 15 Sitzungen. Nach Ablauf dieser kann im Bedarfsfall eine zweite Anordnung für weitere 15 Sitzungen angefordert werden. Nach der 30. Sitzung muss eine Kostengutsprache für die Weiterführung der psychologischen Psychotherapie von einem/r Psychiater:in überprüft werden. Dabei werden Sie von den Psychotherapeut:innen unterstützt. Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Anordnung zum Erstgespräch mit.

  • Bei Psychotherapeut:innen, welche krankenkassenanerkannt sind und über die Grundversicherung abrechnen, ist dies ausgeschlossen.

    Bei Psychotherapeut:innen, welche nicht krankenkassenanerkannt sind oder nicht über die Grundversicherung abrechnen, werden psychotherapeutische Leistungen teilweise von Zusatzversicherungen unterstützt. Es ist ratsam, in diesem Fall direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und die entsprechenden Bedingungen zu klären.

    Psychologische Beratungen werden nur in Einzelfällen von den Zusatzversicherungen mitfinanziert. Auch in diesem Fall wird empfohlen, direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen und die entsprechenden Bedingungen zu klären.

  • Psycholog:innen haben einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in Psychologie. Sie sind in verschiedenen Branchen tätig: z.B. Coaching, Schul-, Berufs-, Werbe-, Organisations-, Verkehrs- oder Gerichtspsychologie. Psycholog:innen dürfen psychologische Beratungsgespräche nicht über die Grundversicherung abrechnen.

    Psychotherapeut:innen sind Psycholog:innen, die nach dem Universitäts- respektive Fachhochschulabschluss eine mehrjährige Therapieausbildung absolviert haben, im Rahmen derer sie den Titel “eidgenössisch anerkannte/r Psychotherapeut:in” erlangt haben. Im Gegensatz zu Psycholog:innen sind Psychotherapeut:innen qualifiziert, Menschen mit psychischen Krankheitsbildern zu behandeln, und berechtigt, mit ärztlicher Anordnung über die Grundversicherung abzurechnen.

    Psychiater:innen haben einen Universitätsabschluss in Medizin gefolgt von einer mehrjährigen Fachausbildung in Psychiatrie und Psychotherapie. Nach Abschluss der Facharztausbildung tragen Psychiater:innen den Titel „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“. Psychiater:innen sind folglich Ärzt:innen und dürfen im Unterschied zu Psycholog:innen Medikamente verschreiben und Arztzeugnisse ausstellen.

Bei akuter Krise finden Sie sofortige Hilfe unter diesen Notfallnummern: